Gut zu Wissen
Patienteninformation zur Datenerhebung
Die Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Daten zur Qualitätssicherung zu erheben. Ein Ziel ist es, die Patienten über die Behandlungsqualität zu informieren.
In einem ersten Schritt werden im Bereich der stationären Qualitätssicherung bei Knie- und Hüftendoprothesen die Möglichkeiten zur Zusammenführung von einzelnen Falldaten entwickelt und getestet.
Nähere Patienteninformationen zur Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung (PID) finden Sie hier:
Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
- Patienteninformation zur Datenerhebung
für Patienten mit Herzschrittmacher-, Hüft- oder Knieendoprothesenversorgung - Patienteninformation zur Datenerhebung
Operationen der Fachgebiete Chirurgie/Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Plastische
Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie und Herzchirurgie